Beitrag – Tipps zum Vorschadeneinwand
Was ist der Vorschadeneinwand?
Der Vorschadeneinwand wird von Versicherern geltend gemacht, um die Regulierung eines Unfallschadens zu kürzen oder gänzlich abzulehnen. Dabei behauptet der Versicherer, dass ein Teil des Schadens an dem beschädigten Fahrzeug nicht durch das aktuelle Unfallereignis verursacht wurde, sondern bereits vorher vorhanden war – etwa durch Verschleiß, einen früheren Unfall oder mangelnde Wartung. Ein begründeter Vorschadeneinwand kann zu erheblichen Schwierigkeiten in der Schadensregulierung führen.
Besonders schwierig wird es, wenn der Vorschaden und der aktuelle Schaden räumlich oder technisch zusammenhängen. Hier stellt sich die Frage, welcher Anteil des Schadens dem aktuellen Unfallereignis zuzurechnen ist. Zweifel gehen bei konsequenter Anwendung des Schadenersatzrechts häufig zulasten des Geschädigten.
Tipp 1: unabhängigen Sachverständigen beauftragen
Bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass Abnutzung oder kleinere Schäden existieren, die vor einem Unfall keine wesentliche Bedeutung hatten. Nach einem Unfall kann der Versicherer diese jedoch zum Anlass nehmen, die Zahlung zu verweigern oder zu kürzen. Hier kann ein Sachverständiger Abhilfe schaffen, und das Fahrzeug mittels eines Lackschichtmessgerätes auf Nachlackierungen untersuchen. So können einfache Gebrauchsspuren und frühere Unfallschäden leichter voneinander abgegrenzt werden.
Tipp 2: Die Fahrzeughistorie sichern
Bereits beim Ankauf eines Fahrzeugs sollte penibel darauf geachtet werden, ob und welche Unfallschäden am Fahrzeug vorhanden sind oder ob zu einem früheren Zeitpunkt Unfallschäden behoben worden sind. Auch hier kann ein Sachverständiger helfen. Sind frühere Unfallschäden bekannt oder festgestellt, achten Sie darauf, dass jede Instandsetzung am Fahrzeug durch Reparaturrechnungen belegt werden kann – so sinkt das Prozessrisiko, wenn das Fahrzeug bei neuen Eigentümer erneut in einen Unfall verwickelt wird.
Tipp 3: Blick uns Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (kurz HIS) speichert Informationen zu abgerechneten Schadensfällen. Auf der Website des HIS können Fahrzeugeigentümer Auskunft über vorliegende Informationen am Fahrzeug verlangen.
Tipp 4: Reparaturen in Fachwerkstatt ausführen lassen
Relevant für den Vorschadeneinwand ist insbesondere auch die Frage, ob ein Fahrzeug fach- und sachgerecht repariert worden ist. Unfallschäden sollten daher stets nach Maßgabe eines Sachverständigengutachtens durch eine Fachwerkstatt repariert werden – so ist die Nachweisführung für den Fall eines weiteren Unfalls problemlos sichergestellt. Wer dennoch selbst reparieren will, sollte die Reparatur bestmöglich durch Fotos und Videos dokumentieren, Teilequittungen aufbewahren und im Zweifel auch einen Sachverständigen zur Dokumentation der Reparatur beiziehen.