Optimale Beratung im Verkehrsunfall

Sofortige Hilfe bei Verkehrsunfällen

Jetzt unverbindlich Rat einholen und Schäden vollständig ersetzen lassen.

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Wir sind bundesweit für Sie tätig

Verkehrsunfall - jetzt handeln

Unser Rat beim Verkehrsunfall

Unverbindlich

Schritt 1: Kontakt aufnehmen

Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall kostet Sie Zeit und Nerven. Ihr schnelles Handeln ist gefragt - nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt zu uns auf.

Kostenfrei

Schritt 2: Kostenlose Erstberatung

Wir beraten Sie kostenfrei und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.

Sorgenfrei

Schritt 3: Schaden bequem regulieren lassen

Wir führen den gesamten Regulierungsprozess für Sie - von der Schadenmeldung bis zum Vorgehen gegen etwaige Kürzungen nehmen wir Ihnen den Schaden ab.

Wir übernehmen Ihren Fall und sorgen mit unserer Erfahrung aus mehr als 1.000 Haftpflichtschadenfällen für eine angemessene Schadenregulierung.

Kfz Schaden

Melden Sie jetzt Ihren Unfall.

Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer durch, damit Ihre Schadenspositionen nicht abgewehrt werden.
Zum Unfallformular Diskret und unkompliziert.

Über B+D Rechtsanwälte

Wer wird sind

B + D Rechtsanwälte ist eine speziell auf die Unfallschadenregulierung nach Verkehrsunfällen ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Wir sorgen für die notwendige Waffengleichheit gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, für den die Abwehr von Schadenspositionen zum Tagesgeschäft gehört.

Kooperationen

Die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwalt, Werkstatt und Schadensgutachter schafft die Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gerne stimmen wir uns direkt mit einem Betrieb Ihrer Wahl ab oder empfehlen Ihnen einen zuverlässigen Partner in Ihrer Nähe.

Keine Kosten

Die Kosten für Rechtsanwalt, Werkstatt und Gutachter sind bei einer professionellen Schadenregulierung durch den Haftpflichtversicherer der Gegenseite zu tragen. Fachkundige Unterstützung ist daher im Ergebnis zumeist kostenfrei. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Gerichte und Verbraucherschützer raten:
Rechtsanwalt auch bei vermeintlich einfachen Fällen.

Selbst scheinbar klare Fälle können rechtliche Fallstricke enthalten – eine anwaltliche Beratung schützt vor unerwarteten Konsequenzen.

“Die Erfahrung zeigt, dass es Sinn macht, hier gleich Flagge zu zeigen und mit anwaltlicher Hilfe das geltend zu machen, was einem zusteht, und dabei keine Fehler zu machen.“

Amtsgericht Dortmund
Urteil vom 29.06.2009 - Az.: 431 C 2944/09

“Gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung [...] lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln.“

OLG Frankfurt a. M.
Urteil vom 02.12.2014 - Az.: 22 U 171/31

“Einen ‘einfach gelagerten Verkehrsunfall’ gibt es für den Rechtsunkundigen nicht.”

Amtsgericht Kassel
Urteil vom 30.06.2009, Az.: 415 C 6203/08

“Regeln Sie nicht alles selbst. Gehen Sie auch beim Blechschaden besser in eine Anwaltskanzlei. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen.“

Stiftung Warentest
01.02.2022
Ihre Anwälte: Fin Bohn und Patrick Drews
Ihre Rechtsanwälte und Experten im Verkehrsrecht Fin Bohn & Patrick Drews

Häufig gestellte Fragen unserer Mandanten im Schadensfall

Außergerichtliche Anwaltskosten:

Die vorgerichtlichen  Anwaltskosten sind beim unverschuldeten Verkehrsunfall vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu tragen. Für Sie ist unsere Beauftragung also kostenfrei. 

Gutachterkosten:

Je nachdem mit welchem Gutachter und mit welcher Werkstatt Sie kooperieren, können dort Kosten entstehen. Gerne informieren wir uns diesbezüglich für Sie. Auch hier gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt der gegnerische Haftpflichtversicherer.

Gerichtskosten und gerichtliche Anwaltskosten:

Vorab: Eine Klage ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Sollte eine Klage dennoch einmal nicht zu vermeiden sein, fallen Gerichtskosten an. Dafür kann gegebenenfalls eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Sollte eine Klage erforderlich werden, beraten wir Sie vorab kostenlos und umfassend über Ihre Optionen und die Erfolgsaussichten. Ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch leiten wir selbstverständlich keine kostenverursachenden Schritte ein.

Aufgrund unser schlanken Strukturen können wir eine besonders zügige Bearbeitung Ihres Falles gewährleisten. Dadurch beschleunigt sich das gesamte Verfahren. Wir haben allerdings keinen Einfluss auf das Arbeitstempo von Versicherern oder Dritten, wie Behörden, Banken und Gerichten. Wir bemühen uns selbstverständlich um eine schnellstmögliche Abwicklung und erledigen unsere Aufgaben in der Regel binnen 24 Stunden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Gerichte den Versicherer Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen zubilligen.

Wir nehmen Ihnen den Aufwand mit der Schadenregulierung ab. Dazu legen wir die Vollmacht den Haftpflichtversicherern, Gutachtern, Werkstätten, Rechtsschutzversicherern und Gerichten vor. Die von Ihnen erteilte Vollmacht nutzen wir selbstverständlich ausschließlich im Rahmen des Auftrags und ausschließlich zum Zwecke einer schnelleren und effizienten Schadenregulierung.

Wir teilen Ihnen aktuelle Entwicklungen in Ihrem Fall stets umgehend mit. Wir informieren Sie auf Wunsch wahlweise per Whatsapp, E-Mail oder Telefon. Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Aktuelles

Wir berichten über aktuelle und relevante Themen & Urteile im Verkehrsrecht.

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