Das Sachverständigenrisiko – Reaktionen aus der Versicherungswirtschaft – Teil I: Die A...
Versicherer stehen heutzutage nicht nur unter wachsendem Wettbewerbsdruck, sondern auch vor rechtlichen Herausforderungen. Insbesondere die jüngsten E…
Jetzt unverbindlich Rat einholen und Schäden vollständig ersetzen lassen.
Schritt 1: Kontakt aufnehmen
Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall kostet Sie Zeit und Nerven. Ihr schnelles Handeln ist gefragt - nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt zu uns auf.
Schritt 2: Kostenlose Erstberatung
Wir beraten Sie kostenfrei und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.
Schritt 3: Schaden bequem regulieren lassen
Wir führen den gesamten Regulierungsprozess für Sie - von der Schadenmeldung bis zum Vorgehen gegen etwaige Kürzungen nehmen wir Ihnen den Schaden ab.
Wir übernehmen Ihren Fall und sorgen mit unserer Erfahrung aus mehr als 1.000 Haftpflichtschadenfällen für eine angemessene Schadenregulierung.
B + D Rechtsanwälte ist eine speziell auf die Unfallschadenregulierung nach Verkehrsunfällen ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Wir sorgen für die notwendige Waffengleichheit gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, für den die Abwehr von Schadenspositionen zum Tagesgeschäft gehört.
Selbst scheinbar klare Fälle können rechtliche Fallstricke enthalten – eine anwaltliche Beratung schützt vor unerwarteten Konsequenzen.
Außergerichtliche Anwaltskosten:
Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind beim unverschuldeten Verkehrsunfall vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu tragen. Für Sie ist unsere Beauftragung also kostenfrei.
Gutachterkosten:
Je nachdem mit welchem Gutachter und mit welcher Werkstatt Sie kooperieren, können dort Kosten entstehen. Gerne informieren wir uns diesbezüglich für Sie. Auch hier gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt der gegnerische Haftpflichtversicherer.
Gerichtskosten und gerichtliche Anwaltskosten:
Vorab: Eine Klage ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Sollte eine Klage dennoch einmal nicht zu vermeiden sein, fallen Gerichtskosten an. Dafür kann gegebenenfalls eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Sollte eine Klage erforderlich werden, beraten wir Sie vorab kostenlos und umfassend über Ihre Optionen und die Erfolgsaussichten. Ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch leiten wir selbstverständlich keine kostenverursachenden Schritte ein.
Aufgrund unser schlanken Strukturen können wir eine besonders zügige Bearbeitung Ihres Falles gewährleisten. Dadurch beschleunigt sich das gesamte Verfahren. Wir haben allerdings keinen Einfluss auf das Arbeitstempo von Versicherern oder Dritten, wie Behörden, Banken und Gerichten. Wir bemühen uns selbstverständlich um eine schnellstmögliche Abwicklung und erledigen unsere Aufgaben in der Regel binnen 24 Stunden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Gerichte den Versicherer Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen zubilligen.
Wir nehmen Ihnen den Aufwand mit der Schadenregulierung ab. Dazu legen wir die Vollmacht den Haftpflichtversicherern, Gutachtern, Werkstätten, Rechtsschutzversicherern und Gerichten vor. Die von Ihnen erteilte Vollmacht nutzen wir selbstverständlich ausschließlich im Rahmen des Auftrags und ausschließlich zum Zwecke einer schnelleren und effizienten Schadenregulierung.
Wir teilen Ihnen aktuelle Entwicklungen in Ihrem Fall stets umgehend mit. Wir informieren Sie auf Wunsch wahlweise per Whatsapp, E-Mail oder Telefon. Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Wir berichten über aktuelle und relevante Themen & Urteile im Verkehrsrecht.
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Was ist der Vorschadeneinwand? Der Vorschadeneinwand wird von Versicherern geltend gemacht, um die Regulierung eines Unfallschadens zu kürzen oder gän…