Tipp

Dauer der Unfallschadenregulierung

Wie lange hat die Versicherung Zeit, einen Unfallschaden zu bezahlen?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug, doch die anschließende Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung kann eine echte Geduldsprobe sein. Die Dauer der Unfallschadenregulierung ist für viele Geschädigte besonders wichtig. In einigen Fällen dauert die Regulierung bis zu zehn Wochen. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite und setzen uns für Ihre Ansprüche ein.

Warum dauert die Schadensregulierung so lange?

Die Versicherung des Unfallgegners hat das Recht, die Haftung und die Höhe des geltend gemachten Schadens eingehend zu prüfen. Diese Prüfungen umfassen:

Haftungsfragen: Ist die Haftung des Unfallgegners eindeutig, oder besteht der Verdacht auf eine Teilschuld?

Prüfung der Schadenshöhe: Die Versicherung kann eigene Gutachter einschalten, um den von Ihnen eingereichten Schadensbericht oder Kostenvoranschlag zu überprüfen.

Vollständigkeit der Unterlagen: Verzögerungen entstehen oft, wenn Unterlagen fehlen oder die Angaben unklar sind.

Gerichte betrachten diese Prüfungen als gerechtfertigt und billigen den Versicherern daher eine Prüfungsfrist von bis zu 8 Wochen zu. Dieser Zeitraum entspricht häufig auch der tatsächlichen Dauer der Unfallschadenregulierung. Jedoch auch nach Ablauf dieser Zeit kann es für Sie jedoch sinnvoll sein, dass wir uns weiterhin um eine außergerichtliche Lösung Ihrer Angelegenheit bemühen um die Verfahrensdauer so kurz wie möglich zu halten.

Was kann ich tun, um die Regulierung zu beschleunigen?

Senden Sie uns gerne jederzeit sämtliche Ihnen vorliegenden Unterlagen zum Unfall. Dazu gehören Zeugenaussagen, Fotos, Polizeiberichte, Dashcam-Videos und alle weiteren Unterlagen, die Sie im Zusammenhang mit dem Unfall erhalten haben. Nehmen Sie dazu gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

Wie wir Sie unterstützen

Als Ihre anwaltlichen Vertreter übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche zeitnah reguliert werden. Unsere Unterstützung umfasst:

Regelmäßige Erinnerung der Versicherung: Wir erinnern die Versicherung regelmäßig an die Bearbeitung, damit diese die Regulierung nicht unnötig hinauszögert. Anders als bei einer Klage entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Risiken für Sie.

Prüfung auf Verzugszinsen: Sollte es zu erheblichen Verzögerungen kommen, berechnen wir für Sie Verzugszinsen und machen diese gegenüber der Versicherung geltend.

Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht: In Härtefällen besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht. Zwar resultiert daraus keine direkte Zahlung des Schadens, wir halten es jedoch für wichtig, die Aufsichtsbehörden bei Härtefällen zu informieren.

Klarheit über den Stand des Verfahrens: Wenn wir feststellen, dass die Versicherung voraussichtlich nicht zahlen wird, informieren wir Sie unverzüglich. So behalten Sie die Kontrolle und können über die nächsten Schritte entscheiden.

Warum eine Klage nicht immer die beste Lösung ist

Sollte die Versicherung auch nach wiederholter Erinnerung nicht zahlen, bleibt als letzter Ausweg die Klage. Doch ein Gerichtsverfahren bringt einige Nachteile mit sich:

Kosten und Risiken: Eine Klage verursacht Gerichts- und Anwaltskosten, die in der Regel nur dann von der Gegenseite übernommen werden, wenn Sie vollständig gewinnen. Bei strittiger Haftung tragen Sie ein zusätzliches Kostenrisiko. 

Längere Verfahrensdauer: Ein Gerichtsverfahren kann Monate oder sogar Jahre dauern, was Ihre Wartezeit deutlich verlängert. Die Dauer der Unfallschadenregulierung kann sich durch ein Klageverfahren also erheblich verlängern.

Niedrigerer Schadensersatz möglich: In einem Gerichtsverfahren ist es häufig, dass ein gerichtliches Gutachten zur Schadenshöhe eingeholt wird. Dieses Gutachten kann von der Kalkulation Ihres eigenen Gutachters abweichen und zu einem geringeren Schadensersatz führen.

Unsere Empfehlung: Geduld und Erfahrung einsetzen

Unsere Erfahrung zeigt, dass wir durch eine konsequente außergerichtliche Schadenbearbeitung die Dauer der Unfallschadenregulierung häufig verkürzen können, ohne dass die zusätzliche Kosten oder Risiken einer Klage entstehen. Mit unserer Erfahrung aus unzähligen Verfahren und einer Vielzahl parallel laufender Angelegenheit bei den jeweiligen Versicherern wissen wir, wann eine Klage unumgänglich ist.

Sollte eine Klage aus unserer Sicht unausweichlich sein, sprechen wir Sie explizit darauf an. Sofern Sie den Wunsch haben, eine Klage zu erheben, besprechen wir natürlich jederzeit gerne mit Ihnen alle Vor- und Nachteile.

B+D Rechtsanwälte Verkehrsrecht

Wir sind für Sie da.

Bundesweit

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner