Außergerichtliche Anwaltskosten:
Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind beim unverschuldeten Verkehrsunfall vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu tragen. Für Sie ist unsere Beauftragung also kostenfrei.
Gutachterkosten:
Je nachdem mit welchem Gutachter und mit welcher Werkstatt Sie kooperieren, können dort Kosten entstehen. Gerne informieren wir uns diesbezüglich für Sie. Auch hier gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt der gegnerische Haftpflichtversicherer.
Gerichtskosten und gerichtliche Anwaltskosten:
Vorab: Eine Klage ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Sollte eine Klage dennoch einmal nicht zu vermeiden sein, fallen Gerichtskosten an. Dafür kann gegebenenfalls eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Sollte eine Klage erforderlich werden, beraten wir Sie vorab kostenlos und umfassend über Ihre Optionen und die Erfolgsaussichten. Ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch leiten wir selbstverständlich keine kostenverursachenden Schritte ein.